Artikel 50 des EU AI Act definiert die Transparenzpflichten für KI-Systeme, die mit Menschen interagieren oder Inhalte generieren. Ab dem 2. August 2026 sind diese Pflichten für alle Unternehmen in der EU verbindlich – unabhängig von der Größe. Dieser Artikel schlüsselt die einzelnen Absätze auf und liefert eine umsetzbare Checkliste.
Die vier Absätze von Artikel 50
Absatz 1: KI-Interaktionskennzeichnung
Betrifft: KI-Chatbots, Telefonassistenten, automatisierte Beratungssysteme. Pflicht: Nutzer müssen zu Beginn der Interaktion klar und verständlich darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Umsetzung: Begrüßungstext anpassen – etwa „Sie kommunizieren mit einem KI-gestützten Assistenten" – oder vergleichbare visuelle Kennzeichnung.
Absatz 2: Maschinenlesbare Kennzeichnung synthetischer Inhalte
Betrifft: KI-Systeme, die Text, Bilder, Audio oder Video erzeugen. Pflicht: Die Outputs müssen in einem maschinenlesbaren Format als KI-generiert gekennzeichnet werden. Für Text bedeutet das Metadaten; für Bilder Wasserzeichen oder Metadaten nach dem C2PA-Standard. Umsetzung: Prüfen Sie, ob Ihre KI-Tools automatische Kennzeichnung unterstützen. Ergänzen Sie fehlende Kennzeichnungen manuell oder über Workflows.
Absatz 3: Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
Betrifft: Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung. Pflicht: Betroffene Personen müssen informiert werden. Für die meisten KMU nicht relevant, es sei denn, Sie setzen solche Systeme aktiv ein.
Absatz 4: Deepfake- und Textmanipulations-Offenlegung
Betrifft: KI-generierte oder manipulierte Inhalte, die veröffentlicht werden und die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Pflicht: Die KI-Generierung muss offengelegt werden. Betrifft primär Medien und Unternehmen mit Öffentlichkeitsarbeit.
Praxis-Checkliste für KMU
Chatbots und Telefonassistenten: Beginnt die Interaktion mit einer KI-Kennzeichnung? Ist die Kennzeichnung klar und verständlich? Wird sie vor Beginn des eigentlichen Gesprächs angezeigt?
Veröffentlichte KI-Inhalte: Gibt es einen internen Prozess zur Identifikation KI-generierter Inhalte? Werden veröffentlichte KI-Texte, -Bilder und -Videos gekennzeichnet? Ist die Kennzeichnung maschinenlesbar (nicht nur ein Disclaimer im Impressum)?
Interner KI-Einsatz: Ist ein KI-Inventar vorhanden? Wissen Mitarbeitende, welche KI-Tools unter die Pflichten fallen? Gibt es interne Richtlinien für den Umgang mit KI-generierten Inhalten?
Dokumentation: Sind alle getroffenen Maßnahmen dokumentiert? Gibt es einen Verantwortlichen für die laufende Compliance?
Häufige Fehler
Der häufigste Fehler: Nur den Chatbot kennzeichnen und den Rest vergessen. Artikel 50 umfasst alle KI-Interaktionen und generierten Inhalte. Der zweithäufigste Fehler: Ein allgemeiner Disclaimer auf der Website statt maschinenlesbarer Kennzeichnung der einzelnen Inhalte.
FAQ
Muss ich jeden einzelnen KI-generierten Blog-Artikel kennzeichnen? Wenn der Artikel von einem KI-System generiert wurde und veröffentlicht wird: ja, die Kennzeichnung sollte maschinenlesbar erfolgen. Bei KI-unterstützter Bearbeitung (z.B. Lektorat durch KI) ist die Lage weniger eindeutig – hier empfiehlt sich eine transparente Handhabung.
Gilt Artikel 50 auch für E-Mails, die mit KI geschrieben wurden? Interne Kommunikation fällt nicht unter Artikel 50. Bei kundengerichteter Kommunikation durch KI-Systeme, die automatisiert agieren, kann die Interaktionskennzeichnung greifen.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse? Bußgelder für Verstöße gegen Transparenzpflichten können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes betragen. Für KMU gilt der jeweils niedrigere Betrag.